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Bekanntmachung fur Deutsche zur Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag in 455 Berliner Wahlbezirken
Jan 09,2024 - Last updated at Jan 09,2024
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können unter den folgenden Voraussetzungen an der Wiederholungswahl teilnehmen:
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind; sowie
2. Sie sind in ein Wählerverzeichnis in einem der o.g. Wahlbezirke in Berlin eingetragen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 22. Januar 2024 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) erhältlich. Sie können auch bei
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, GERMANY, oder per E-Mail [email protected] ,
- dem Landeswahlleiter für Berlin (www.berlin.de/wahlen/)
- den zuständigen Bezirkswahlämtern in Berlin
angefordert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Botschaft unter www.amman.diplo.de . Weitere Auskünfte zum Verfahren erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Amman.
Amman, 09.01.2024
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Amman
Benghazi Street 25, Jabal Amman
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